Geschäftsbedingungen

RECHTLICHE HINWEISE

Ordnungsgemäße Nutzung der Website
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MIETBEDINGUNGEN „SEA BOUNTY TOURIST SERVICES“

1. ANFORDERUNGEN
Fahrzeuge werden nur an Personen über 18 Jahren vermietet und Dienstleistungen angeboten. Erforderliche Dokumente für die Anmietung und Bereitstellung: Führerschein, gültiger Ausweis. Sea Bounty Tourist Services (im Folgenden als „Vermieter“, „Mieter“ oder „Lieferant“ bezeichnet) hat dem „Kunden“ (im Folgenden auch als „Kunde“ oder Vertreter bezeichnet) das auf der Vorderseite dieses Vertrags angegebene Fahrzeug geliefert, in gutem Wartungszustand und in gleichem Zustand muss der Kunde am Ende der Mietzeit an den Vermieter zurückgeben. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausdrücklich auch für die Anmietung von Fahrrädern und Motorrädern, sofern nicht anders angegeben. Daher bezeichnet der Begriff „Fahrzeug“ alle Kategorien von Motorrädern, Rollern, Fahrrädern und Fahrrädern mit Tretunterstützung, die Sea Bounty Tourist Services seinen Kunden zur Verfügung stellt. Mit Unterzeichnung des Vertrages und ausdrücklicher Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernimmt der Kunde das Fahrzeug und erklärt, dass das Fahrzeug in gutem Zustand und für die vereinbarte Nutzung geeignet ist. Der Kunde verpflichtet sich, keine falschen Angaben über sein allgemeines Alter, seine Anschrift und über das Bestehen der gesetzlichen Fahrpflicht zu machen, wobei er den Vermieter von allen nachteiligen Folgen freistellt und ausdrücklich freistellt, die im Falle falscher Angaben entstehen können. Wer den Mietvertrag im Namen oder im Auftrag Dritter unterzeichnet, ist für die Erfüllung der Bedingungen dieses Mietvertrages mitverantwortlich. In jedem Fall ist der Kunde für die Handlungen und Unterlassungen des Fahrzeugführers verantwortlich.

  1. PFLICHTEN DES KUNDEN
    Der Kunde ist verpflichtet, bei einem Kraftfahrzeug: das Fahrzeug mit einem zugelassenen Helm zu führen, den Beifahrer nur mit einem zugelassenen Helm zu befördern, das Fahrzeug samt den zur Verfügung gestellten Einrichtungen mit größter Sorgfalt und Einhaltung zu bewachen mit dem ganzen Gesetz; sicherzustellen, dass Schmierung, Schmierung und Bremsflüssigkeit im erforderlichen Zustand sind, um den Betrieb und die Sicherheit des Fahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten; Fahren Sie das Fahrzeug vorsichtig und vorsichtig, vermeiden Sie hohe Geschwindigkeiten und Überanstrengung und vermeiden Sie den Einsatz bei Rennen und Wettbewerben. Schäden am Fahrzeug und Pannen aufgrund von Fahrlässigkeit, Vorsatz (Stürze, Unfälle, Dellen) gehen vollständig zu Lasten des Kunden. Bei Schäden, die den Fahrzeugwert übersteigen, zahlt der Mieter den Marktpreis des Fahrzeugs; sorgen für die direkte Zahlung von Bußgeldern, Mautgebühren, Parkplätzen während der Mietzeit. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet: den Vermieter von allen Ansprüchen und / oder Schadenersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dieser Vermietung freizustellen; dem Vermieter gegen Vorlage einer Rechnung alle Kosten, einschließlich Anwaltskosten, zu erstatten, die dem Vermieter für die Erfüllung fälliger finanzieller Verpflichtungen aus irgendeinem Grund entstanden sind; Wir informieren Sie, dass, wenn auf Wunsch des Mieters die Rückgabe des Fahrzeugs und seiner Schlüssel vom Vermieter während der Büroschließungszeit genehmigt wurde, die Mietzeit am Datum und zur Uhrzeit der Büroöffnung endet; das Fahrzeug in derselben Reihenfolge und in demselben Zustand wie zum Zeitpunkt der Anmietung zurückzugeben. Etwaige Schäden am Motorrad werden zum Zeitpunkt der Lieferung festgestellt und die vom Kunden geschuldeten Bergungskosten werden berechnet; der Kunde erkennt an, dass er keine dinglichen Rechte an dem gemieteten Fahrzeug und dem gelieferten Zubehör erhalten hat.
  1. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN
    Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug selbst zu führen und nicht unentgeltlich oder entgeltlich an Dritte weiterzuverkaufen, insbesondere dass das Fahrzeug nicht genutzt wird: Green-Card-Versicherung ist nicht gültig; für die Beförderung von Personen oder Sachen gegen Entgelt; Gegenstände schieben oder ziehen; unter dem Einfluss von Drogen, Betäubungsmitteln, Alkohol oder anderen Rauschmitteln oder Substanzen, die das Verständnis und die Reaktionsfähigkeit einschränken können; bei Rennen, Bahnrennen und Geschwindigkeitsprüfungen oder -wettbewerben; für einen gesetzeswidrigen Zweck; Zugangs- und Servicebereiche am Flughafen oder in verkehrsberuhigten Hafenbereichen betreten; von einer Person, die dem Vermieter falsche Angaben zu Alter, Name oder Adresse gemacht hat; von einer Person, die noch nicht volljährig ist.
  2. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG DES VERMIETERS
    Der Vermieter haftet gegenüber dem Kunden oder dem Fahrer des Fahrzeugs und / oder seiner transportierten Person nicht für Schäden, die dieser aufgrund von Fahrzeugausfällen oder Verkehrsunfällen erleidet. Darüber hinaus kann der Vermieter nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch Diebstahl, Aufruhr, Krieg, höhere Gewalt und unvorhersehbare Umstände entstanden sind. Vom Kunden auf dem Mietmotorrad vergessene Gegenstände gelten als zurückgelassen und der Vermieter ist nicht verpflichtet, diese aufzubewahren und zurückzugeben. Bei vorübergehenden Nutzungsbehinderungen des Mietfahrzeugs aus Gründen, die nicht unmittelbar dem Vertragsunternehmen zuzurechnen sind, ist der Vermieter stets zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses für die gesamte Dauer der Behinderung verpflichtet.
  3. BUCHUNGS-, RÜCKTRITTS- UND STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
    Fahrzeugreservierungen können vor Ort in der Zentrale per E-Mail, Fax, Telefon oder online über die Webseite www.seabounty.it vorgenommen werden. Bei der Buchung des Fahrzeugs hat der Kunde eine Kopie des Führerscheins und einen Ausweis sowie zeitgleich und innerhalb desselben Tages bei Zahlung von 30 % des Gesamtbetrags der Fahrzeugmiete und des dafür erforderlichen Zeitraums vorzulegen bestätigen Sie die Reservierung. Die Nichtzahlung oder die Unmöglichkeit, die Zahlung dieses Betrags nachzuweisen, führt zu keiner Verpflichtung für den Vermieter und den Kunden oder denjenigen, der an seine Stelle tritt, mit Ausnahme der Wirkung der unten beschriebenen Widerrufsfrist. Der Kunde oder sein Vertreter hat das Recht, innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach der Buchung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Widerrufsfrist läuft nach 14 Tagen ab Tag 1 ab. Zur Ausübung des Widerrufsrechts ist der Kunde oder ein Vertreter verpflichtet, uns mittels einer ausdrücklichen und eindeutigen Erklärung (z. B. eingeschriebener Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, zu informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde oder sein Vertreter die Mitteilung über das Widerrufsrecht bis zum Ende desselben Tages absendet. Im Falle des Widerrufs werden dem Kunden alle an uns geleisteten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass er eine andere Art als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat) erstattet Verzögerung, spätestens jedoch am vierzehnten Tag ab dem Tag, an dem uns Ihre Entscheidung, diesen Vertrag zu widerrufen, mitgeteilt wurde. Der Rücktritt nach Ablauf der Frist des vierzehnten Tages und vor der Lieferung ist unwirksam und gilt als Stornierung. Die Übernahme des Fahrzeugs durch den Kunden stellt einen Verzicht auf das Widerrufsrecht dar. Gemäß Art. 59 des Verbrauchergesetzbuches ist das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen in Bezug auf diesen Vertrag nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung (zeitgleich mit der Übergabe des Fahrzeugs oder mit dem Zustelldienst) ausgeschlossen, wenn Die Leistung begann mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden und mit der Annahme des Erlöschens des Widerrufsrechts nach vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter. Bei einer Online-Buchung ist der volle Mietpreis zu entrichten. Der Kunde verpflichtet sich, keine falschen Dokumente und / oder unwahren Informationen bereitzustellen, und übernimmt alle Verantwortung für sich selbst, die sich aus der Verletzung dieser Klausel ergibt. Im Falle einer Stornierung durch den Kunden behält der Vermieter den gezahlten Betrag ein. Im Falle einer Stornierung der Buchung durch den Kunden nach Ablauf des Widerrufsrechts behält der Dienstleister den gezahlten Betrag als Vertragsstrafe gemäß Art. 1382 (Verbrauchergesetzbuch) sieht den Ersatz weiterer Schäden vor.
  4. LIEFERUNG UND RÜCKGABE
    Die Fahrzeuge werden an den auf der Website www.seabounty.it angegebenen Mietstationen oder an einem anderen mit dem Vermieter vereinbarten Ort geliefert, wo sie auch zum vereinbarten Datum und zur vereinbarten Uhrzeit zurückgegeben werden müssen. Die Fahrzeuge werden in gutem Allgemeinzustand übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, den Zustand des gemieteten Fahrzeugs zu überprüfen und etwaige Kommentare zum Zustand der Karosserie oder der Mechanik mit diesem Schreiben zu melden.
    Eine Rückgabe des Fahrzeugs während der Schließzeit des Vermieters ist ausdrücklich untersagt, in jedem Fall muss das Fahrzeug ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter in die Hände einer verantwortlichen Person übergeben werden.
    Im Falle einer verspäteten Lieferung von mehr als 30 Minuten innerhalb der vereinbarten Zeit muss der Kunde eine Vertragsstrafe zahlen (siehe Absatz 15).
    Das Fahrzeug muss mit sämtlichem Zubehör, Schlüsseln und Dokumenten zurückgegeben werden. Andernfalls verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe (siehe Ziffer 15). Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Rückerstattung.
    Der Kunde verpflichtet sich, den Vermieter bei Rückgabe des Fahrzeugs über während der Mietzeit anfallende Bußgelder zu informieren.
  1. EINZAHLUNGSGARANTIE
    Zum Zeitpunkt des Leasings wird vom Leasingnehmer in jedem Fall eine Kaution verlangt, die je nach Fahrzeugtyp in der Regel 100, 200, 300, 500, 1.500 oder 3.500 Euro beträgt. Die Kaution wird eingezogen, kann aber bei Verlust von Schlüsseln oder Fahrzeugpapieren nicht zur Deckung von Unkosten verwendet werden. Die Kaution kann zur Deckung von Schäden gegenüber Dritten verwendet werden, die mit der Zahlung des Selbstbehalts verbunden sind. Der Kunde verpflichtet sich, dem Vermieter alle Schäden zu ersetzen, die durch den Diebstahl des Fahrzeugs oder Teilen davon verursacht wurden und nicht von der Fahrzeugversicherungspolice gedeckt sind, und den vollen Wert der in der Police angegebenen Selbstbeteiligung zu zahlen. Mit diesem Vertrag geht nur der Besitz des Fahrzeugs auf den Fahrer über, während dieses im vollen Besitz des Vermieters verbleibt. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Vertrag im Falle eines Verstoßes gegen die Artikel dieses Vertrages nach eigenem Ermessen zu kündigen und vom Mieter die Rückgabe des betreffenden Fahrzeugs zu verlangen, wobei in diesem Fall nur die Differenz zum Mietpreis für den Zeitraum erstattet wird B. wegen Nichtbenutzung, oder diesen Betrag einzubehalten, wenn am Fahrzeug selbst Schäden entstanden sind, deren Wert die geleistete Kaution übersteigt.
  2. VERSICHERUNGSSCHUTZ
    Versicherung. Alle Fahrzeuge sind durch eine Haftpflichtversicherung (RCA) gedeckt, die Schäden abdeckt, die Dritten mit Ausnahme des Fahrers zugefügt werden. Die Gültigkeit des von Sea Bounty Tourist Services bereitgestellten Versicherungsschutzes unterliegt der Erfüllung aller Anforderungen durch den Kunden. Dem Kunden wird kein Versicherungsschutz gewährt: für Schäden am Mietfahrzeug, wenn diese durch vom Kunden zu vertretende Unfälle verursacht wurden; Schäden am gemieteten Fahrzeug, wenn der Kunde nicht in der Lage ist, die Daten und Informationen bereitzustellen, die zur Rekonstruktion des Ereignisses oder zur Identifizierung des Fahrzeughalters erforderlich sind; für Schäden am Fahrer, dem Fahrgast und deren Gegenständen und Gepäck; wenn das Fahrzeug für illegale Zwecke oder für Geschwindigkeitsrennen oder Rennen jeglicher Art verwendet wird, zum Abschleppen und für Waren; wenn das gemietete Fahrzeug von einer Person unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren wird; für Schäden aus Unfällen, die nicht fristgerecht gemeldet wurden; für Schäden, die vorsätzlich oder wegen Nichtbeachtung der Straßenverkehrsordnung oder durch Fahrlässigkeit des Kunden verursacht wurden; für allfällige Risiken in Ländern, die nicht in der „Grünen Karte“ aufgeführt sind; für Schäden, die durch den Transport mit einem Abschleppwagen und / oder dessen Rückführung verursacht wurden; für Schäden aus zivilrechtlicher Haftung und Sachen an Dritte und Sachen, die über die Grenzen der Police hinausgehen; für Schäden durch Vandalismus, atmosphärische Ereignisse, Explosionen, Brände, Erdbeben | Feuer und Diebstahl. In allen Fällen von Diebstahl und Feuer ist der Kunde verpflichtet, dies regelmäßig bei den zuständigen Behörden (Polizei) anzuzeigen, indem er Sea Bounty Tourist Services das Original der Anzeige innerhalb von 24 Stunden vorlegt. Der Kunde haftet im Falle eines Brandes oder Diebstahls des Fahrzeugs. Diese Haftung ist üblicherweise, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Kunden, auf einen je nach Fahrzeug unterschiedlichen Höchstbetrag begrenzt, der im Mietvertrag als „Selbstbehalt“ angegeben ist. Der Schaden geht vollständig zu Lasten des Kunden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Kunden, bei Nichtrückgabe der Schlüssel an den Vermieter, in Fällen, in denen die Versicherung den Schaden nicht vollständig ersetzt. Sea Bounty Tourist Services kann nach eigenem Ermessen keinen Ersatzwagen im Falle von Diebstahl, Brand oder schwerem Unfall des gemieteten Fahrzeugs gewähren, unabhängig von den Gründen, die zu dem Ereignis geführt haben. Die Gebühr wird bis zum Tag der Zustellung der Beschwerdekopie zusätzlich zur Höhe des Selbstbehalts fällig.
  3. BESCHWERDEN
    Im Falle eines Unfalls verpflichtet sich der Kunde: den Vermieter unverzüglich telefonisch, durch Zusendung des in allen Teilen detailliert ausgefüllten CID innerhalb der nächsten 12 Stunden oder mangels einer detaillierten Sachverhaltsdarstellung zu informieren; die nächste Polizeibehörde informieren; keine Verantwortungserklärungen abgeben; notieren Sie sich alle Namen und Adressen der Parteien und aller Zeugen, einschließlich der Identitäten der Versicherungsgesellschaften der beteiligten Fahrzeuge (Gesellschaft, Policennummer, Agent), stellen Sie dem Vermieter alle anderen nützlichen Informationen zur Verfügung; Befolgen Sie die Anweisungen, die er dem Vermieter bezüglich der Verwahrung und / oder Reparatur des Fahrzeugs erteilt. Der Kunde verpflichtet sich, dem Vermieter alle Schäden zu ersetzen, die am Fahrzeug oder an Teilen und Zubehör davon verursacht wurden, und die Verwaltungskosten des Unfalls zu bezahlen. Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von 12 Stunden jeden Zwischenfall (auch geringfügigen), der während der Mietdauer des Fahrzeugs auftritt, mitzuteilen.
  1. SCHÄDEN
    Im Falle eines vom Kunden nicht zu vertretenden technischen Ausfalls des Mietfahrzeugs, der die Nutzung des Fahrzeugs ausschließt, wird der Vermieter das Fahrzeug nach Möglichkeit durch ein gleichwertiges ersetzen. Im Falle der Unmöglichkeit wird er dem Mieter den noch nicht abgelaufenen Teil der bereits bezahlten Mietzeit ersetzen (üblicherweise Ersatz eines höheren Schadens). Der Vermieter verpflichtet sich, dem Kunden den für Fahrzeugpannen aufgewendeten Betrag zu erstatten, sofern dieser sich aus einer ordnungsgemäß an den Vermieter adressierten und vom Vermieter autorisierten Rechnung ergibt. Nicht autorisierte Reparaturrechnungen von Sea Bounty Tourist Services werden nicht erstattet. Jede Reifenpanne muss dem Kunden repariert werden und ist aus offensichtlichen Gründen der Fahrzeugsicherheit verpflichtet, dies Sea Bounty Tourist Services zu melden. Das Verlassen des Fahrzeugs ohne Genehmigung des Fahrers zieht die Verpflichtung zur Zahlung aller direkten und indirekten Kosten nach sich, die für die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs erforderlich sind, sowie eine Geldbuße in Höhe von 500 €.
  2. EINGESCHLOSSENES FAHRZEUG
    Im Falle einer Beschlagnahme / Beschlagnahme des Fahrzeugs durch die Justizbehörde aus Gründen, die dem Lieferanten zuzurechnen sind, berechnet Sea Bounty Tourist Services dem Kunden die gleichen täglichen Mietkosten, die auf diesem Vertrag berechnet werden, bis zur Entlassung aus der Fahrzeugbeschlagnahme, mit einem Maximum zum Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs am Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Im Falle des Erreichens der Deckungsobergrenze von Sea Bounty Tourist Services, nachdem die vollständige Zahlung des Vorgesehenen eingegangen ist, mit der Eigentumsübertragung des beschlagnahmten / beschlagnahmten Fahrzeugs zugunsten des Kunden fortfahren.
  3. MIETMETHODE
    Die Anmietung eines Motorrads mit 50 ccm, 125 ccm, 300 ccm hat eine Mindestdauer von 1 Tag (24 Stunden). Die Mietdauer des 700 ccm Motorrads beträgt mindestens 3 Tage (72 Stunden). Das Motorrad wird vollgetankt geliefert und muss mit der gleichen Menge zurückgegeben werden, andernfalls wird dem Kunden eine Vertragsstrafe in Rechnung gestellt (siehe Ziffer 15). Die Ausleihe von Fahrrädern oder Fahrrädern mit Unterstützung hat eine Mindestdauer von 1 Tag. Preise inkl. MwSt. und Versicherung.
  4. ZUSÄTZLICHE KOSTEN
    Folgende Dienstleistungen können je nach Verfügbarkeit und gegen Aufpreis angefragt und gemietet werden:
    Verspätung an Lieferstellen innerhalb von 1 Stunde der vereinbarten Zeit 30,00 €
    Anlieferung von Fahrzeugen an Feiertagen, einschließlich Sonntagen oder außerhalb der Geschäftszeiten 20,00 €
    Waschzuschlag, außerhalb der Norm 20,00 €.
    Betankungsniveau 20,00 € + Kraftstoffkosten.
    Die mitgeteilten Geldbußen betragen jeweils 50,00 €.
  1. HAUSLIEFERUNG
    Die Kosten für den Zustell- und/oder Abholservice sind nur für die Zustell- oder Rücklieferungsfahrt bestimmt: 1 € pro Kilometer unter Berücksichtigung der Hin- und Rückfahrt. Die Entfernung wird vom Sea Bounty Tourist Services Büro berechnet.

In der Hochsaison können die Kosten variieren.

  1. SANKTIONEN
    Verlust und / oder Beschädigung und / oder Diebstahl von Dokumenten 250,00 €
    Verlust und/oder Beschädigung und/oder Schlüsseldiebstahl ab 250,00 €
    Verlust und / oder Beschädigung und / oder Diebstahl des Kennzeichens 350,00 €
    Verlassenes Fahrzeug 2.000,00 €
  1. STREITIGKEITEN
    Die Mietbedingungen dieser Vereinbarung unterliegen italienischem Recht. SCHIEDSKLAUSEL Im Falle einer Streitigkeit oder eines Anspruchs aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder einer Verletzung derselben müssen die Parteien zunächst versuchen, die Streitigkeit durch eine gemeinsame Vereinbarung, auch online, durch zivil- und handelsrechtliche Mediation (ital Gesetz: Gesetzesdekret vom 03.04.2010 Nr. 28) in einer Vermittlungsagentur (DM180 / 2010). Sie behält sich vor, im Falle eines Schlichtungsberichts, aus dem hervorgeht, dass keine Schlichtungsvereinbarung zustande gekommen ist, die zuständige Justizbehörde anzurufen. Für alle Streitigkeiten, die sich aus den im „Mietvertrag“ geregelten Bedingungen ergeben, ist ausschließlich der Verbraucher zuständig, während für den Fall, dass die Dienstleistungen Kunden aus beruflichen Gründen angeboten werden, das einzige zuständige Gericht am Ort ist, an dem der Vermieter. INFORMATIONEN ZUM SCHUTZ PERSÖNLICHER DATEN Gemäß der geltenden Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten (Gesetzesdekret Nr. 196/03) vereinbaren die Parteien gegenseitig, dass diese Vereinbarung eine gegenseitige Information für die Verarbeitung der darin enthaltenen Daten und für diese Daten darstellt die in Zukunft im Rahmen dieses Berichts bereitgestellt werden könnten, sowie alle anderen Informationen wie Adressen und Bankverbindungen, die möglicherweise mitgeteilt werden. Diese Daten werden gemäß den vertraglichen Anforderungen und zur Erfüllung der sich daraus ergebenden gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen sowie zur effektiveren Verwaltung der Geschäftsbeziehung verarbeitet. Unbeschadet der aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen übermittelten Mitteilungen können die Daten an Banken und/oder andere mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragte Subjekte, mit der Qualitätszertifizierung beauftragte Subjekte, Anwaltskanzleien sowie an Dritte weitergegeben werden für die Erbringung von IT- oder Archivierungsdienstleistungen. Durch die Unterzeichnung dieser Vereinbarung stimmen die Parteien gegenseitig der Verarbeitung und Übermittlung von Daten in Bezug auf die oben genannten Informationen zu und werden auch über ihre Rechte gemäß Artikel 7 des Gesetzesdekrets informiert n. 196/03, italienisches Gesetz.