MOTORRADMIETVERTRAG OHNE FAHRER
Das Vermietungsunternehmen „“Sea Bounty Service di Piga Paolo”“ mit Sitz in Olbia in der Via Porto Romano 30, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 01998620908, nachstehend Vermieter, gewährt mit diesem Vertrag die Vermietung ohne Fahrer.
An Herrn/Frau[Name][Surname] , geboren in[Birth City] , prov.[Birth State] , das [Birth Date]
Steuer-Code.[Tax Code] , Bewohner[City] zur Straße[Address] , POSTLEITZAHL[Zip Code] (im Folgenden Kunde),
Das akzeptiert das Markenmotorrad[Brand] Teller [Vehicle Plate]
Und das Zubehör, das im „Lieferschein“ detailliert aufgeführt ist, der, vom Kunden ordnungsgemäß unterzeichnet, diesem Vertrag unter Nr. „1“
VERSICHERUNGSSCHUTZ: ___ RC ___ IF ___ KASKO
KREDITKARTE ________________________________________________, ABLAUF ______ / _______
TEL.[Telephone] , POST[Email] , „TYP“ LIZENZ N.[License] , ABLAUF [Lic. Ablauf]
ZWEITER FAHRER[Name2][Surname2] , „TYP“ LIZENZ N.[License2] , ABLAUF [Lic. Ablauf2]
DATUM UND UHRZEIT DER LIEFERUNG[Start Date][Start Time] , DATUM UND UHRZEIT DER RÜCKGABE[End Date][End Time] , FAHRZEUGKILOMETERSTAND [Km]
RESERVIERUNG:[Rental ID] , GESAMT €:[Rental Bill] , EINZAHLUNG €:[Security Deposit] , EINZAHLUNG €: [Deposit]
Die Parteien vereinbaren und vereinbaren, dass die Anmietung den folgenden VEREINBARUNGEN UND BEDINGUNGEN unterliegt:
1) PERSÖNLICHE DATEN UND LIZENZ
Der Kunde verpflichtet sich, keine falschen Angaben zu seinen Personalien, Alter, Anschrift und Fahranforderungen zu machen und stellt den Vermieter ausdrücklich von allen nachteiligen Folgen frei, die im Falle falscher Angaben entstehen können. Der Kunde erklärt, dass er Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen des gemieteten Fahrzeugs ist und keinen gesetzlichen Beschränkungen oder Bestimmungen der Justiz- oder Verwaltungsbehörde unterliegt. Bei Kunden aus Nicht-EU-Ländern wird es erforderlich sein, einen internationalen Führerschein vorzuweisen, sofern das Herkunftsland Unterzeichner einer der Fahrkonventionen ist, denen Italien beitritt, nämlich der Genfer Konvention von 1949 oder das Wiener Übereinkommen von 1968. . Bürger von Staaten, die keines der beiden Abkommen unterzeichnet haben, können in Italien fahren, wenn sie im Besitz ihres nationalen Führerscheins und einer übersetzten Kopie desselben sind, die bei der italienischen Botschaft in ihrem Herkunftsland oder bei angefordert werden kann Botschaften und Konsulate Ihres Landes in Italien.
2) ZUVERLÄSSIGKEIT DES FAHRZEUGS
Der Roller wird dem Kunden vollgetankt, mit Serienausstattung, Zubehör (Helm, Diebstahlsicherung) und den Umlaufpapieren übergeben, deren Halter der Kunde in jeder Hinsicht wird. Das Fahrzeug wird in ausgezeichnetem Erhaltungs- und Betriebszustand, ohne Mängel, in dem durch die Karte in diesem Vertrag dokumentierten Zustand geliefert, und der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift, es besichtigt, seinen ausgezeichneten Zustand überprüft und in Betracht gezogen zu haben geeignet für den Einsatz. . Mit dieser Vereinbarung geht lediglich das Eigentum am Fahrzeug auf den Kunden über, es verbleibt im Besitz desselben zur vollen Verfügung des Vermieters. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er keine dinglichen Rechte an dem gemieteten Fahrzeug und dem mitgelieferten Zubehör hat und daher in keiner Weise darüber verfügen kann.
3) NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Nur der Kunde ist berechtigt, den Roller zu fahren, daher übernimmt er alle Risiken und Verantwortung im Falle der Übertragung des Führens des Fahrzeugs auf Dritte und auch für die anderen Auswirkungen von Art. 116 Absatz XII der Straßenverkehrsordnung in Bezug auf die Zuordnung zu einer Person ohne Fahrerlaubnis. Die Untervermietung des Fahrzeugs an Dritte in jeglicher Form ist strengstens untersagt. Darüber hinaus darf der Kunde das Fahrzeug in keinem Fall verwenden oder verwenden lassen: (a) zur Beförderung von Sachen und/oder Personen zu gewerblichen Zwecken; (b) Fahrzeuge, Anhänger oder andere Dinge zu schieben oder zu schleppen; (c) unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Halluzinogenen oder anderen Substanzen (einschließlich Drogen), die den Bewusstseins- und Wachzustand beeinträchtigen können; (d) für gesetzeswidrige Zwecke. Der Kunde ist verpflichtet, alle Diebstahlsicherungen zu verwenden, mit denen das Fahrzeug ausgestattet ist, wenn es geparkt und unbeaufsichtigt gelassen wird. Der Kunde übernimmt die Verpflichtung, das Mietfahrzeug nicht anders als vorgesehen zu betanken; ohne Zustimmung des Vermieters keine anderen Reparaturen direkt durchzuführen und/oder durchführen zu lassen; beschädigte Reifen bei Reifenpannen auf eigene Kosten zu ersetzen. Die Rückgabe des Fahrzeugs mit reparierten Reifen ist nicht gestattet. Die Preise beinhalten unbegrenzte Kilometer.
4) REGELN DER AKTUELLEN STRASSENVERKEHRSORDNUNG
Der Kunde erklärt sich mit den Vorschriften der aktuellen Straßenverkehrsordnung einverstanden. In jedem Fall hat der Vermieter den Kunden der Vollständigkeit halber über die wichtigsten Regeln informiert, insbesondere in Bezug auf die Gesetzgebung zur Verwendung von Helmen, Geschwindigkeitsbegrenzungen und die Folgen, die sich aus deren Nichteinhaltung ergeben.
5) VERSICHERUNG
Die „RENT FOR OLBIA“ hat dem Kunden eine Kopie des Versicherungsvertrages (Anhang A) zur Verfügung gestellt, und daher erklärt der Kunde, die in der Versicherungspolice festgelegten Bedingungen zu kennen, zu akzeptieren und sich zu verpflichten, diese einzuhalten. Das gemietete Kraftfahrzeug ist durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt. Für alle Ansprüche, die nicht durch die vorgenannte Police abgedeckt sind, haftet der Kunde, der sich ab sofort verpflichtet, „RENT FOR OLBIA“ alle Schäden zu ersetzen, die sich aus diesem Anspruch ergeben. Der Kunde haftet auch für alle Ansprüche, die die Versicherungsgesellschaft gemäß Art. 1898 des Zivilgesetzbuches, wenn ihm die Gefahrerhöhung zuzurechnen ist. In jedem Fall, auch wenn der Schaden durch die Police gedeckt ist, verpflichtet sich der Kunde, der „MIETE FÜR OLBIA“ den Betrag zu zahlen, der sich auf die in der Police vorgesehene Selbstbeteiligung bezieht.
6) HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN DER MIETE FÜR OLBIA
Innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, und der Kunde verzichtet für sich und seine Erben oder Rechtsnachfolger auf alle Ansprüche gegen den Vermieter für Schäden, die dem Kunden oder Dritten durch die Nutzung entstehen des gemieteten Fahrzeugs oder für den Verlust oder die Beschädigung von im oder am Fahrzeug zurückgelassenen Sachen des Kunden oder Dritter.
7) ANSPRÜCHE
Im Falle eines Unfalls verpflichtet sich der Kunde:
zu. den Vermieter unverzüglich telefonisch informieren und ihm innerhalb der nächsten 24 Stunden einen vollständigen und detaillierten Bericht auf dem den Fahrzeugpapieren beigefügten Formular (CID-Formular) zusenden; andernfalls haftet der Kunde für die Folgen der Nichteinhaltung der dreitägigen Frist nach Art. 1913 cc für die Meldung des Unfalls an den Versicherer;
b. die nächste Polizeibehörde informieren;
c. bei Unsicherheit über die Unfalldynamik keine Verantwortungserklärungen abzugeben;
d. Namen und Anschriften der Parteien und Zeugen notieren;
Und. dem Vermieter alle anderen nützlichen Informationen zur Verfügung stellen;
f. Befolgen Sie die Anweisungen des Vermieters bezüglich der Verwahrung oder Reparatur des Fahrzeugs. Es wird darauf hingewiesen, dass „Unfall“ im Sinne dieses Vertrages jedes Ereignis bedeutet, das zu einer Beschädigung des gemieteten Fahrzeugs führt.
8) RÜCKGABE DES FAHRZEUGS UND HAFTUNG FÜR SCHÄDEN DES KUNDEN
Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug und seine Ausstattung zu dem zwischen den Parteien vereinbarten Datum und Zeitpunkt vor Mietbeginn zu den gleichen Lieferbedingungen zurückzugeben und verpflichtet sich damit auch zur Wiederherstellung etwaiger Mängel und zum Ersatz aller verursachten Schäden. Der Kunde übernimmt die Verpflichtung zum Ersatz von Schäden, die durch das Betanken mit einem anderen als dem für das Mietfahrzeug vorgesehenen Kraftstoff entstehen, und für Schäden, die sich daraus ergeben
Reparaturen, die ohne Zustimmung des Vermieters direkt vom Kunden durchgeführt und / oder durchgeführt werden oder sich aus dem Verkehr des Fahrzeugs ergeben, obwohl Pannen und / oder beschädigte oder reparierte Reifen vorliegen. Bei Diebstahl und/oder Brand des gemieteten Kraftfahrzeugs haftet der Kunde direkt. Der Kunde haftet auch für alle Folgen, die sich aus der Nichtbenutzung des Helms ergeben,
was er weiß, ist obligatorisch. Das Mietfahrzeug darf ausschließlich vom Kunden gefahren werden. Der Kunde haftet auch für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des gemieteten Fahrzeugs entstehen.
9) GEBÜHREN
Der Kunde zahlt oder erstattet dem Vermieter auf dessen Verlangen den Betrag:
I. der Kosten bei Diebstahl oder Brand in der Höhe von: • € 1.000,00 je Scooter cc 125; • 2.000,00 € für Roller mit 250/300 ccm Hubraum; • 3.000,00 € für Roller über 300 ccm;
II. Die Belastung von Bußgeldern, Strafen, Gerichtsgebühren oder damit verbundenen Kreditbeitreibungskosten, die sich aus der Nutzung des Kraftfahrzeugs während der Anmietung ergeben. In diesem Fall sendet der Vermieter dem Kunden per Einschreiben mit Rückschein die Rechnung mit beigefügter Kopie der Strafe und den Mietvertrag. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt derselben zu bezahlen.
III. Von der Gebühr, im Falle eines behördlichen Stopps, des um 25 % erhöhten Tagessatzes für jeden Tag, an dem das Fahrzeug stehen bleiben muss.
IV. Von der Gebühr, im Falle der Überschreitung der Schwelle für die begrenzte Kilometerleistung, in Höhe von 0,50 € für jeden weiteren gefahrenen Kilometer.
V. Von der Selbstbeteiligung bei einem Unfall 1.000,00 € für Motorräder oder Motorroller bis 300 ccm • 2.000,00 € für Motorräder oder Motorroller über 300 ccm ————— – ——————- UNTERSCHRIFT_____________________________________________
10) STRAFEN – VERLUST: Schlüssel 50,00 € • Fahrzeugdokumente 50,00 € • Helm 45,00 € • Diebstahlsicherung 25,00 € • GPS 100,00 € • GO PRO 200,00 € • RÜCKGABE DES FAHRZEUGS OHNE VOLLEN BETANK 20,00 €
NICHTERREICHUNG ZUR VEREINBARTEN ZEIT: • Nach 30 Minuten Verspätung …. ein Tagessatz; • Nach einem Tag Verspätung … erhöht sich der Tagessatz um 15 % für jeden Tag der ersten Woche; ab dem ersten Tag der zweiten Woche wird der um 25 % erhöhte Tagessatz gezahlt.
11) GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Olbia das zuständige Gericht. ————————————————– ————————————————– ————————————————– ——————————————- UNTERSCHRIFT__________________________________________________________
12) SPRACHE
im Falle eines Konflikts mit dem in andere Sprachen übersetzten Text hat der Text in italienischer Sprache Vorrang.
13) VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
Gemäß der Europäischen Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 679/2016 (DSGVO) ermächtigt der Kunde den Vermieter, seine personenbezogenen Daten für statistische und kommerzielle Zwecke zu verarbeiten. In diesem Zusammenhang erklärt der Kunde, die Informationen gemäß der Europäischen Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 679/2016 (DSGVO).
Olbia, ______________________________________________________________ DER KUNDE: _____________________________________________
In Übereinstimmung mit Artikeln 1341 und 1342 des Bürgerlichen Gesetzbuches erklärt der Kunde ausdrücklich, die in den Punkten 1-2-3-4-5-6-7-8-9-10-11-12 genannten Vereinbarungen und Bedingungen gelesen und akzeptiert zu haben Vertrag.
DER KUNDE:_______________________________________________